Prof. Dr. iur. habil. Dr. rer. medic. Erik Hahn

Prof. Dr. iur. habil. Dr. rer. medic.
Erik Hahn
Fakultät Sozialwissenschaften
02826 Görlitz
Furtstraße 2
Gebäude G I, Raum 2.22
2. Obergschoss
+49 3581 374-4619
GAT - Institut für Gesundheit, Altern, Arbeit und Technik
Stellvertretender Institutsdirektor
02826 Görlitz
Brückenstraße 1
+49 3581 374-4619

Professur für Sozialrecht und Gesundheitsrecht

Prof. Dr. Dr. Erik Hahn hat im WiSe 2025/2026 ein Forschungssemester und befindet sich derzeit als Visiting Scholar an der Faculty of Law der University of Cambridge (UK).

Prof. Dr. iur. habil. Dr. rer. medic. Erik Hahn ist Professor für Sozial- und Gesundheitsrecht an der Hochschule Zittau/Görlitz. Er forscht, lehrt und publiziert zu Rechtsfragen der digitalen und grenzüberschreitenden Entwicklung der Gesundheitsversorgung – insbesondere zur Fernbehandlung bzw. Telemedizin, zur Regulierung von KI und zur Datenverarbeitung im Gesundheitswesen – sowie zum klassischen Medizin- und Gesundheitsrecht, einschließlich des Rechts der Gesundheitsförderung und Prävention. Darüber hinaus befasst er sich mit dem Sozialrecht, insbesondere dem Sozialversicherungs- und dem Existenzsicherungsrecht, der Sozialrechtskoordinierung sowie grundlegenden Fragen der rechtlichen Ausgestaltung des Sozialstaats. An der HSZG ist er zudem Mitglied im Institutsrat des Instituts für Gesundheit, Altern, Arbeit und Technik.

Neben seiner Tätigkeit an der Hochschule Zittau/Görlitz ist er

  • Kooptierter Professor an der Medizinischen Fakultät „Carl Gustav Carus“ sowie am Institut für Internationales Recht, Geistiges Eigentum und Technikrecht der Philosophischen Fakultät der Technischen Universität Dresden,
  • Research Affiliate am Centre for Law, Medicine and Life Sciences der University of Cambridge und
  • Visiting Professor (European Health Law and Social Law) an der Rīga Stradiņš University (Fakultät für Sozialwissenschaften, Department of Law).

Erik Hahn studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Leipzig und Halle-Wittenberg (2003–2008) und wurde 2010 an der Universität Leipzig zum Dr. iur. promoviert. Nach Abschluss seines juristischen Vorbereitungsdienstes trat er in die sächsische Justiz ein und war zunächst Staatsanwalt in Leipzig, später Richter am Sozialgericht Dresden. 2015 wurde er zum Professor an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege in Hildesheim berufen und wechselte 2016 an die Hochschule Zittau/Görlitz.

2021 schloss er eine weitere Promotion am Institut für Geschichte und Ethik der Medizin der Medizinischen Fakultät der TU Dresden ab, in der er sich mit den historischen Grundlagen des Medizinrechts befasste. 2022 folgte die Habilitation an der Fakultät Wirtschaft, Recht und Gesellschaft der BTU Cottbus–Senftenberg mit der Verleihung der Venia legendi für Öffentliches Recht – insbesondere Medizin- und Sozialrecht – sowie Europarecht. Im selben Jahr wurde er zum Richter im Nebenamt am Sächsischen Landessozialgericht berufen und übernahm eine Tätigkeit als Visiting Professor an der Rīga Stradiņš University. Bis 2024 war er zudem wissenschaftlicher Leiter des LL.M.-Masterstudiengangs „Medizinrecht“ an der Dresden International University (An-Institut der TU Dresden).

Seit 2025 ist Erik Hahn als Hochschullehrer mit Berechtigung zur Promotionsbetreuung an der Technischen Universität Dresden kooptiert – sowohl an der Medizinischen Fakultät „Carl Gustav Carus“ als auch am Institut für Internationales Recht, Geistiges Eigentum und Technikrecht der Philosophischen Fakultät – und zudem Research Affiliate am Centre for Law, Medicine and Life Sciences der University of Cambridge. Er ist Autor von mehr als 180 Veröffentlichungen, darunter Monografien, Zeitschriftenaufsätze und Buchbeiträge, und referiert regelmäßig auf nationalen und internationalen Tagungen.

Erik Hahn hatte Gast- und Forschungsaufenthalte als Visiting Professor, Visiting Scholar und Fellow in mehreren Ländern, darunter in den Vereinigten Staaten (Harvard Law School), Italien (Università degli Studi Roma Tre), Lettland (Rīga Stradiņš University und Banku Augstskola), Griechenland (International Hellenic University), China (National Judges College der Volksrepublik China) sowie im Vereinigten Königreich (University of Cambridge).

Er ist u.a. Mitglied des European Institute of Social Security, der European Association of Health Law, der Deutschen Gesellschaft für Medizinrecht, der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht, des Deutschen Sozialrechtverbands, der Leipziger Vereinigung für Medizinrecht, der AWMF-Arbeitsgemeinschaft „Ärzte und Juristen“, der Ethikkommission der Sächsischen Landesärztekammer sowie des Wissenschaftlichen Beirats der Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD).

 

Staatsexamina I und II (Sachsen, beide mit Prädikat); Dr. iur. (Universität Leipzig, s.c.l.); Dr. rer. medic. (TU Dresden, m.c.l.); und Dr. iur. habil. (BTU Cottbus–Senftenberg).

Curriculum Vitae

Publikationen

Persönliche Website

ORCID

  • Lehrveranstaltungen

    Lehrtätigkeit in den Studiengängen

    • Soziale Arbeit (B.A.) - Hochschule Zittau/Görlitz
    • Heilpädagogik (B.A.) - Hochschule Zittau/Görlitz
    • Kindheitspädagogik (B.A) - Hochschule Zittau/Görlitz
    • Gesundheitsmanagement (B.A. & M.A.) - Hochschule Zittau/Görlitz
    • Soziale Gerontologie (M.A.) - Hochschule Zittau/Görlitz
    • Medizinrecht (LL.M.) - Dresden International University

     

    Lehrveranstaltungen 

    • Sozialrecht (Social Security Law) - Einführung und Vertiefungsveranstaltungen (Evaluation im WiSe 2023/24: 1,36)
    • Medizin- und Gesundheitsrecht (Health Law) - Einführung und Vertiefungsveranstaltungen (Evaluation im WiSe 2024/25: 1,7 & 2023/24: 1,22)
    • Kinder- und Jugendhilferecht (Child and Youth Welfare Law)
    • Europäisches Gesundheits- und Sozialrecht (European Health Law & Social Security Law)
    • Recht für Gerontologie (Law for Gerontologists) (Evaluation im SoSe 2023: 1,33)
  • Promotionsbetreuung

    Im Rahmen meiner Zweitmitgliedschaft an der TU Dresden ist die Betreuung von Dissertationen mit dem Ziel des Erwerbs der akademischen Grade „Dr. iur.” oder „Dr. rer. medic.” möglich. Darüber hinaus bin ich zur Mitwirkung an juristischen Promotionen an der Riga Stradins University berechtigt.

    Betreut werden nur Dissertationsthemen, die in den Forschungsbereich der Professur fallen. Für den „Dr. iur.” betrifft dies insbesondere das Gesundheits- und Medizinrecht, das Sozialrecht, das Recht der sozialen Dienstleistungen sowie das Europarecht und die mit der Digitalisierung verbundenen Rechtsfragen. Für den „Dr. rer. medic.“ gilt entsprechend, dass ebenfalls nur Themen aus dem Forschungsgebiet der Professur betreut werden. Neben den bereits genannten Gebieten umfasst dies vor allem angrenzende sozial- und gesundheitspolitische Fragestellungen. In Einzelfällen werden auch Promotionen aus den Bereichen Ethik und Geschichte der Medizin betreut, sofern sich deren geplante Bearbeitung auf juristische Fragestellungen bezieht.

    Prüfen Sie bei Interesse bitte vorab, ob Sie die Voraussetzungen der jeweils einschlägigen Promotionsordnung der TU Dresden (Dr. iur., Dr. rer. medic.) erfüllen. 

    Im Anschluss vereinbaren Sie bitte einen Termin für ein Erstgespräch und reichen dabei einen konkreten Themenvorschlag, ein erstes Exposé sowie eine grobe Zeitplanung ein.

     

    Aktuelle Doktoranden

    • Daniela Kokina, LL.M.
    • Dipl.-Jur. Johannes Kind