Staatliche Anerkennung

Foto: Dipl.-Soz.Arb./Soz.Päd. (FH) Ines Riedel
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Dipl.-Soz.Arb./Soz.Päd. (FH)
Ines Riedel
Fakultät Sozialwissenschaften
02826 Görlitz
Furtstraße 2
Gebäude G I, Raum 0.06
Erdgeschoss
+49 3581 374-4293

Die staatliche Anerkennung erhält auf Antrag, wer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachhochschule oder der Berufsakademie Sachsen das Diplom oder den Bachelor in den Fachgebieten des Sozialwesens, der Kindheitspädagogik oder der Heilpädagogik erworben hat.

Dies wird geregelt durch:
das Gesetz über die staatliche Anerkennung von Absolventen mit Diplom oder Bachelor in den Fachgebieten des Sozialwesens oder der Heilpädagogik im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz - SächsSozAnerkG
und
die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die staatliche Anerkennung von Absolventen mit Diplom oder Bachelor in den Fachgebieten des Sozialwesens oder der Heilpädagogik im Freistaat Sachsen (Sächsische Sozialanerkennungsverordnung – SächsSozAnerkVO).

Die Landesdirektion Sachsen erstellt auf Antrag die staatliche Anerkennung. Diesem Antrag sind unter anderem beizufügen:
die Nachweise über
a) die Ableistung des Berufspraktikums nach § 1 Abs. 2 oder § 2 Abs. 1 SächsSozAnerkG
b) die erfolgreiche Teilnahme an einem Abschlusskolloquium gemäß § 1 Abs. 2 oder § 2 Abs. 1 SächsSozAnerkG.

Die Nachweise werden durch die Hochschule ausgestellt und zum erfolgreich abglegten Abschlusskolloquium ausgehändigt. Das Abschlusskolloquium ist spätestens nach 3 Jahren nach Erteilung des Diploms oder Bachelors abzulegen. Das Kolloquium ist ein 20-minütiges Fachgespräch, welches einzeln vor einem berufenen Gremium abgelegt wird und dem*r Kandidaten*in Gelegenheit gibt, die für die selbständige Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen. Das Ergebnis wird dem*r Kandidaten*in unmittelbar im Anschluss mündlich bekannt gegeben. Wird das Abschlusskolloquium nicht bestanden, kann es einmal innerhalb eines Jahres wiederholt werden. Die inhaltlichen Anforderungen entnehmen Sie dem Merkblatt für BA Soziale Arbeit / Merkblatt für BA Heilpädagogik.

Die Kolloquien zur staatlichen Anerkennung werden jeweils in Nähe der bzw. in den Prüfungszeiträumen an der Fakultät durchgeführt. Die Anmeldung für die Studiengänge Soziale Arbeit und Heilpädagogik erfolgt über die Anmeldemasken für SWb und SHb.

Die Anmeldungen starten zum jeweiligen Semesterbeginn (01.03./01.09.) und enden zwei Wochen vor dem Prüfungszeitraum. Sie erhalten zunächst eine Bestätigungsmail. Für Studierende werden die Termine im Rahmen der Prüfungsplanung bekanntgegeben. Absolvent*innen werden nach Ablauf der Anmeldefrist über ihren Termin per Mail informiert.

Wichtig: Wenn Sie bereits wissen, dass Ihr HS-Mailaccount im Zuge der Exmatrikulation demnächst gelöscht wird, melden Sie sich bitte mit Ihrer privaten Mailadresse an.

Hinweis: In diesem Zusammenhang ist es mitunter vorgekommen, dass von der Hochschule versendete Mails (Terminbekanntgabe) dem SPAM-Ordner zugewiesen wurden. Diesen folglich bitte prüfen.