Wir verstehen Gleichstellungsarbeit als breit gefasstes Konzept und als eine Aufgabe, die insb. auch die Anliegen der Menschen mit (eigener) Migrationserfahrung, mit Beeinträchtigungen und/oder chronischen Erkrankungen sowie in unterschiedlichen Lebensphasen in den Blick nimmt und damit verbunden, potenzielle Diskriminierungserfahrungen thematisiert.
Die rechtlichen Grundlagen unserer Arbeit bilden insb. das Grundgesetz (Artikel 3), das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, und auf Landesebene das Sächsische Hochschulgesetz (§ 56) und das Sächsische Frauenförderungsgesetz.
Zu unseren Aufgaben gehören:
Kommen Sie gern bei Fragen und Anliegen auf uns zu.