Ich verstehe Gleichstellungsarbeit als breit gefasstes Konzept und als eine Aufgabe, die insb. auch die Anliegen der Menschen mit (eigener) Migrationserfahrung, mit Beeinträchtigungen und/oder chronischen Erkrankungen sowie in unterschiedlichen Lebensphasen in den Blick nimmt und damit verbunden, potenzielle Diskriminierungserfahrungen thematisiert.
Die rechtlichen Grundlagen meiner Arbeit bilden insb. das Grundgesetz (Artikel 3), das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, und auf Landesebene das Sächsische Hochschulgesetz (§ 56) und das Sächsische Frauenförderungsgesetz.
Zu meinen Aufgaben gehören:
Kommen Sie gern bei Fragen und Anliegen auf mich zu.