Dem Praxisamt an unserer Fakultät steht für jeden Studiengang ein Praxisbeirat zur Seite. Er berät die Leitung und die Fachberatung des Praxisamtes, insbesondere bei der inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung der praktischen Studienanteile sowie bei der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltungen für Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter. Der Praxisbeirat trifft sich in der Regel ein- bis zweimal pro Semester. Zum Praxisbeirat Heilpädagogik gehören:
- die Leitung und die Fachberatung für den Studiengang Heilpädagogik des Praxisamtes,
- eine hauptamtlich Lehrperson des Studiengangs Heilpädagogik,
- zwei Vertreterinnen/Vertreter der professionellen Praxis der Heilpädagogik und
- zwei studentische Vertreterinnen/Vertreter aus dem Studiengang Heilpädagogik.
Die Mitglieder des Praxisbeirates Heilpädagogik sind Mitglieder der „Ständigen Konferenz der Praxisbeiräte“ der Fakultät.
Anregungen, Kritik und Fragen im Zusammenhang mit den praktischen Studienanteilen können an die Mitglieder des Praxisbeirates gerichtet werden.