Die Qualität des Praktikums hängt wesentlich von den Fähigkeiten der anleitenden Mitarbeiter*innen ab. Die fachliche Qualifikation der Anleiter*innen für Studierende der Sozialen Arbeit ist in der Verordnung zur Staatlichen Anerkennung (SozAnerkVO (1)) und dem Gesetz über die Staatliche Anerkennung (SächsSozAnerkG (2)) geregelt. Anleiterinnen und Anleiter können demnach die Personen sein, die einen Abschluss als staatliche anerkannte*r Sozialarbeiter*in, Sozialpädagog*in (Bachelor/Diplom), Heilpädagog*in (Bachelor/Diplom) oder Kindheitspädagog*in (Bachelor) erworben haben. Die anleitende Person muss mindestens 20 Stunden in der Praxisstelle hauptamtlich tätig sein.
(1) Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie über die staatliche Anerkennung von Diplom-Sozialarbeitern, Diplom-Sozialpädagogen und Diplom-Heilpädagogen im Freistaat Sachsen (Sozialanerkennungsverordnung – SozAnerkVO)
(2) Gesetz über die staatliche Anerkennung von Absolventen mit Diplom oder Bachelor in den Fachgebieten des Sozialwesens, der Kindheitspädagogik oder der Heilpädagogik im Freistaat Sachsen (SächsSozAnerkG)
Während der Praktika bieten wir den Anleiter*innen unserer Studierenden Veranstaltungen an der Hochschule an. Sie dienen dem persönlichen Kennenlernen und dem Austausch von Erfahrungen und Erwartungen und haben darüber hinaus weiterbildenden Charakter.
Während des Praxismoduls laden wir die Anleiter*innen vor bzw. zu Beginn des Praktikums sowie zum Ende der Praktikumszeit zu jeweils einem Treffen an die Hochschule ein. In diesen Treffen können sowohl frühzeitig Ziele, Inhalte und Besonderheiten des jeweiligen Praxismoduls besprochen und Fragen zur Anleitungstätigkeit geklärt werden. Desweiteren werden die Erwartungen der Hochschule an den Ausbildungsplan vorgestellt. Auch spezielle Anfragen, wie z.B. zur Erstellung der Beurteilung, der durch die Studierenden zu erstellenden Belegarbeit und der Anerkennung des praktischen Studienanteils durch die Hochschule, werden beantwortet. Darüber hinaus bieten wir Anleiter*innen pro Semester eine praktikumsspezifische Fortbildung an.
Der zweitägige Grundlehrgang Praxisanleitung ist ein Weiterbildungsangebot für (angehende) Anleiter*innen. Die erfolgreiche Teilnahme ist eine der Voraussetzungen, um eine Praxisstelle als anerkannten Ausbildungspartner der Hochschule zertifizieren zu lassen (siehe auch „Praxisstellen“). Das Teilnahmezertifikat wird von allen Fakultäten „Sozialwissenschaften“ der Hochschulen in Sachsen und Thüringen als gleichwertig anerkannt.
2023 findet kein Grundlehrgang an der HS Zittau/Görlitz statt.
Der zweitägige Aufbaulehrgang Praxisanleitung ist ein Weiterbildungsangebot für Anleiter*innen, die bereits über Erfahrungen in der Praxisanleitung verfügen und den Grundlehrgang Praxisanleitung abgeschlossen haben.
Der zweitägige Aufbaukurs Praxisanleitung erweitert den Blick auf die Funktion von Praxisanleitung und soll Praxisanleitende bei der Bewältigung der vielfältigen Anforderungen und bei der Entwicklung eines Ausbildungskonzeptes unterstützen. Dabei werden insbesondere folgende Themen vertieft reflektiert und diskutiert:
- die eigene Berufsbiographie und eigene Berufsidentität als Praxisausbildende,
- Möglichkeiten zur Stärkung und Erhaltung der psychischen und physischen Gesundheit,
- die Praxisanleitung als Bestandteil der Personalentwicklung am Beispiel eines Ausbildungskonzeptes.
Das Teilnahmezertifikat wird von allen Fakultäten „Sozialwissenschaften“ der Hochschulen in Sachsen und Thüringen anerkannt.
Der nächste Aufbaulehrgang findet am 05. und 06. Juli 2023 statt.
Hier geht es zur Anmeldung für den Aufbaulehrgang.
Hier finden Sie Materialien, die wir zur Unterstützung Ihrer Tätigkeit zusammengestellt haben. Ein großer Teil dieser Materialien ist bei Anleitertreffen oder im Rahmen von Fortbildungsangeboten gemeinsam mit den anleitenden Kolleg*innen entwickelt worden. Die Sammlungen werden weiterhin aktualisiert und/oder ergänzt. Hinweise, Korrekturen und Ergänzungswünsche nehmen wir gern entgegen.