Zulassungsvoraussetzung

Für die Zulassung zur viersemestrigen Variante des Masters „Management Sozialen Wandels“ an der Hochschule Zittau/Görlitz ist der Abschluss eines mindestens sechssemestrigen Studiums (entspricht einem Umfang von mindestens 180 ECTS-Punkten) mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss auf dem Gebiet der Sozial- oder angrenzenden Wissenschaften (Wirtschafts-, Kultur-, Bildungs-, Regionalwissenschaften u.ä.) oder der Nachweis über gleichwertige Studien- und Prüfungsleistungen in einem verwandten staatlichen oder staatlich anerkanntem Studiengang erforderlich.

Für die Zulassung zur dreisemestrigen Variante ist der Abschluss eines mindestens siebensemestrigen Studiums (entspricht einem Umfang von mindestens 210 ECTS-Punkten) mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss auf dem Gebiet der Sozial- oder angrenzenden Wissenschaften oder der Nachweis über gleichwertige Studien- und Prüfungsleistungen in einem verwandten staatlichen oder staatlich anerkanntem Studiengang erforderlich.

Darüber hinaus besteht in beiden Varianten die Möglichkeit der Anrechnung von (insbesondere beruflichen) Praxiszeiten. Ggf. bedarf es zur Anrechnung einer gesonderten Prüfungsleistung. Zur Anrechnung muss – am besten nach Vorabsprache mit dem Zulassungsamt – ein Antrag an das Zulassungsamt gerichtet werden.