Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät

Wir verstehen Gleichstellungsarbeit als breit gefasstes Konzept und als eine Aufgabe, die insb. auch die Anliegen der Menschen mit (eigener) Migrationserfahrung, mit Beeinträchtigungen und/oder chronischen Erkrankungen sowie in unterschiedlichen Lebensphasen in den Blick nimmt und damit verbunden, potenzielle Diskriminierungserfahrungen thematisiert.    

Die rechtlichen Grundlagen unserer Arbeit bilden insb. das Grundgesetz (Artikel 3), das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, und auf Landesebene das Sächsische Hochschulgesetz (§ 56) und das Sächsische Frauenförderungsgesetz.

Zu unseren Aufgaben gehören:

  • Das Unterbreiten von Vorschlägen und Stellungnahmen zu allen Belangen der Gleichstellung an der Fakultät Sozialwissenschaften, insb. in Berufungs- und Bewerbungsverfahren
  • Beratung und Unterstützung der Fakultätsangehörigen in allen gleichstellungsrelevanten Angelegenheiten (insb. zu subtilen und offenen Formen von diskriminierenden Verhalten, sexualisierter Gewalt, schlechterstellenden Strukturen und Vereinbarkeit von Familie und Studium bzw. Beruf)
  • Beratung und Unterstützung der Fakultätsleitung zu Gleichstellungsangelegenheiten
  • Gremienarbeit

Kommen Sie gern bei Fragen und Anliegen auf uns zu.

Gleichstellungsbeauftrage Fakultät Sozialwissenschaften
M.A.
Cordula Lasner-Tietze
Fakultät Sozialwissenschaften
02826 Görlitz
Furtstraße 2
Gebäude G I, Raum 1.06b
1. Obergeschoss
+49 3583 374-4970

Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte

Monique Ritter
Dr. phil.
Monique Ritter
Fakultät Sozialwissenschaften
02826 Görlitz
Furtstraße 2
Gebäude G I, Raum 0.05
Erdgeschoss
+49 3581 374-4664