(gültig ab 01.09.2022)
Moritz Johannes Obermeyer
Der Gleichstellungsbeauftragte wirkt auf die Herstellung der Chancengleichheit für Frauen und Männer und auf die Vermeidung von Nachteilen für Mitglieder und Angehörige der Fakultät hin.
Er unterbreitet Vorschläge und nimmt Stellung zu allen die Belange der Gleichstellung berührenden Angelegenheiten.
Der Gleichstellungsbeauftragte wird von den Mitgliedern der Fakultät gewählt.