Prof. Dr. Dr. Erik Hahn wurde zum 01.01.2025 für eine Amtszeit von vier Jahren zum ehrenamtlichen Vorsitzenden des Landesschiedsamtes für die vertragszahnärztliche Versorgung in Sachsen gemäß § 89 Abs. 1 SGB V bestellt. Die Entscheidung wurde gemeinsam von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, dem Landesverband der Krankenkassen und den Ersatzkassen getroffen. Kommt ein Vertrag über die vertragszahnärztliche Versorgung ganz oder teilweise nicht zustande, hat das Schiedsamt die Aufgabe, den Vertragsinhalt mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder innerhalb von drei Monaten festzusetzen.
Für dieselbe Amtsperiode wurde Prof. Dr. Dr. Hahn außerdem erneut zum stellvertretenden Vorsitzenden des Landesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen für den Freistaat Sachsen nach § 90 Abs. 1 SGB V bestellt. Dem Landesausschuss obliegt die Aufgabe von Feststellungen im Zusammenhang mit der vertragszahnärztlichen Bedarfsplanung wie z. B. von Über- oder Unterversorgung in einem Planungsbereich.
Wir gratulieren Prof. Dr. Dr. Hahn zur (Wieder-)Wahl und wünschen ihm weiterhin viel Erfolg in seinen Ämtern.