Projekte

Netzwerkarbeit

depa
Dresdner Expertennetzwerk für psychologische Arbeitsgestaltung

Ein Zusammenschluss von erfahrenen Kolleginnen und Kollegen, die sich für eine wissenschaftlich fundierte Gestaltung gesunder Arbeit einsetzen.

BASA-Netzwerk

Das Arbeitsanalyseverfahren BASA wird kontinuierlich weiterentwickelt und kommt in unterschiedlichsten Praxisfeldern zum Einsatz.

Laufende und abgeschlossene Projekte

  • Digital Assistant for Psychological Risk and Resource Analysis in Workplaces (DARRA)

    (01.04.2019 ‐ 31.12.2021) Fördermittelgeber: Sächsisches Staatsministerium für Kultus / Sächsische Aufbaubank

    Digitalisierung, Internationalisierung und Flexibilisierung sind Anforderungen, die die Arbeitswelt 4.0 an Unternehmen und Beschäftigte stellt. Die Anforderungen an die Informationsverarbeitung, Koordination sowie Selbstfürsorge der Beschäftigten steigen. Durch die Entwicklung eines digitalen Assistenten für die Erfassung arbeitsbezogener Risiken und Ressourcen insbesondere im Hinblick auf psychische Faktoren soll ein Instrument geschaffen werden, das sowohl für einzelne Beschäftigte als auch für Unternehmen leicht anwendbar ist und auf der Grundlage aktueller arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse steuernde Impulse für eine gesundheitsförderliche Arbeitsgestaltung liefert. In Zusammenarbeit mit Hochschul‐ und Praxispartnern soll DARRA sowohl inhaltlich als auch technisch konzipiert, erweitert und in mehrere Sprachen übertragen werden. Este Schritte dazu werden im Rahmen dieses Projekts umgesetzt, dessen Schwerpunkte im Bereich der inhaltlichen und technischen Anforderungsanalyse sowie dem Aufbau eines Praxis‐Forschungs‐Netzwerks liegen.

    fis.hszg.de/967.html

  • Begleitung des Aufbaus von Kooperationsverbünden zur schulischen Inklusion in Sachsen – BAKO_SN

    (01.04.2019 – 31.12.2021)  Institut für Bildung, Information und Kommunikation (BIK) Leitung: Prof. Dr. Friedrich Albrecht, Prof. Dr. Matthias Schmidt  

    In diesem Projekt soll die im Sächsische Schulgesetz gemäß §4c Absatz 7 vorgeschriebenen Maßnahmen, zur Sicherung und Ausgestaltung der sonderpädagogischen Förderung und des inklusiven Unterrichts umgesetzt werden. Dafür sollen Kooperationsverbünde – folgend: KV – gebildet werden. Die KV sollen dabei die Aufgabe erfüllen, die Qualität der sonderpädagogischen Förderung und des inklusiven Unterrichts durch Koordination, Kommunikationsstrukturen und gegebenenfalls gemeinsame Nutzung ihrer personellen und sächlichen Ressourcen sicherzustellen. Mit dem Aufbau der KV ist das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) und das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) beauftragt. Die Hochschule Zittau/Görlitz (HSZG) begleitet den Prozess. Das Ziel ist, bis Ende 2021 alle vorgesehenen ca. 62 KV konstituiert zu haben.

  • Evaluation in der sächsischen Lehrerausbildung

    01.08.2017 ‐ 30.11.2019 / Fördermittelgeber: Sächsisches Staatsministerium für Kultus

    Das Projekt evaluiert die aktuellen inhaltlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen des Vorbereitungsdienstes in der sächsischen Lehrerausbildung und prüft deren Einfluss auf die Kompetenz‐ und Gesundheitsentwicklung angehender Lehrerinnen und Lehrer. Das Projekt zielt auf die Identifikation veränderbarer Faktoren im sächsischen Vorbereitungsdienst ab. Diese sollen dahingehend evaluiert werden, inwieweit sie aktuell bereits lern‐, leistungs‐ und gesundheitsförderlich gestaltet sind. Zu diesem Zweck werden neben den Teilnehmenden selbst auch die Ausbilderinnen und Ausbilder sowie die Mentorinnen und Mentoren in die Evaluation mit einbezogen. Konkrete Maßnahmenvorschläge der Beteiligten am sächsischen Vorbereitungsdienst sollen im Anschluss an das Projekt durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus in Abstimmung mit den sächsischen Lehrerausbildungsstätten geprüft und ggf. umgesetzt werden. Die Analyse erbrachte bisher vielfältige Erkenntnisse über bereits gut und sehr gut gestaltete sowie noch zu optimierende Aspekte des Vorbereitungsdienstes. Diese werden dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus in einem umfassenden und differenzierten Projektbericht vorgelegt. Weiterhin konnten eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen identifiziert werden, die in weiteren Schritten mit den Verantwortlichen auf ihre Umsetzbarkeit sowie ihren Nutzen zur tatsächlichen Verbesserung geprüft werden. Es wurde eine Projektverlängerung um sechs Monate angebahnt, um einerseits die Datenbasis zu vergrößern sowie andererseits den Prozess der Maßnahmenprüfung, ‐auswahl und ‐umsetzung zu begleiten. Das Projekt läuft im BIK Institut unter dem Forschungsschwerpunkt Transformationsprozesse in Wirtschaft und Gesellschaft und wird im November 2019 abgeschlossen.

    fis.hszg.de/953.html

  • KUGELL: Entwicklung von Kompetenz und Gesundheit angehender Lehrerinnen und Lehrer im Vorbereitungsdienst

    01.02.2018 ‐ 31.12.2020 / Fördermittelgeber Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst / Sächsische Aufbaubank

    Das Projekt erforscht die aktuellen inhaltlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen im sächsischen Schuldienst und prüft deren Einfluss auf die Kompetenz‐ und Gesundheitsentwicklung angehender Lehrerinnen und Lehrer. Diese sollen dahingehend evaluiert werden, inwieweit sie aktuell bereits lern‐, leistungs‐ und gesundheitsförderlich gestaltet sind.

     

  • Beweissichere (neuropsychologisch basierte) Normierung des Atemalkoholwertes anhand der kognitiven Leistungsfähigkeit in technischen Belastungssituationen

    (01.05.2017 – 31.012.2019) / Fördermittelgeber Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst / Sächsische Aufbaubank  

    Es soll ein neuer auf dem Atem beruhender Alkoholtest entwickelt werden, der nach den Vorgaben des § 316 StGB erstmals vollständig beweissicher und damit gerichtlich verwendbar ist. Hierzu ist ein Feststellen des Grades der Abweichungen zwischen Promillewert der BAK (Blutalkoholkonzentration) und mg/l AAK (Atemalkoholkonzentration), umgerechnet in den Promillewert, in Prozent notwendig. Jenes Gütekriterium der Messung beruht zugleich auf einem kontinuierlichen Feststellen der höchsten und geringsten Abweichungen zwischen Promillewert der BAK und mg/l AAK, umgerechnet in den Promillewert. Bisherige Atemverfahren sind nicht beweissicher, da es beim Alkoholkonsum nicht zu einem kontinuierlich linearen Leistungsabfall, sondern zeitweise sogar zu kognitiven Leistungssteigerungen kommen kann, wobei erhebliche Abweichungen zwischen Blutalkohol‐ Promillewert und mg/l–Atemalkoholkriterium zu verzeichnen sind. Zwischenergebnisse: Trotz erheblicher Entwicklungen in den technologischen Messgrundlagen (halbleitersensorbasiert, infrarotspektroskopiebasiert oder auf der Basis elektrochemischer Messzellen) kommt es beim Vergleich zwischen atembasiertem und blutprobebasiertem Test nach wie vor zu teils erheblichen Abweichungen. An dieser Stelle existiert eine Forschungslücke: Es ist unklar, welche Phasen des Abbaumetabolismus tatsächlich mit einer objektiv nachweisbaren Verringerung der kognitiven Kontrollfähigkeit einhergehen. Die detaillierte Erforschung dieses Prozesses wäre jedoch die Voraussetzung für die Erstellung eines den strafrechtlichen Kriterien entsprechenden Messinstrumentes. Der zu erwartende Anstieg der Reaktionsgeschwindigkeit bei steigendem Blutalkoholwert ist nicht generell festzustellen. Die Streuung der Einzelergebnisse nimmt unter der Alkoholbedingung zu, jedoch gibt es nur bei der relativ komplexen Orientierungsaufgabe einen Unterschied im Sinne einer Verlangsamung der Reaktion.

    fis.hszg.de/966.html

  • Konzeption zur Begleitung des Aufbaus von Kooperationsverbünden zur schulischen Inklusion in Sachsen

    Prof. Dr. Friedrich Albrecht (Gesamtleitung), Prof. Dr. Matthias Schmidt (Projektleiter 01.01.2019 – 31.12.2019  

    Im Mittelpunkt steht eine Konzeption, die beschreibt, wie eine externe Begleitung des Aufbaus von Kooperationsverbünden zur schulischen Inklusion in Sachsen ausgefüllt werden sollte. Die Angebotsabfrage, die Angebotserstellung und die Umsetzung erfolgten in einem sehr engen Zeitrahmen. Dieser war übergeordneten Gegebenheiten geschuldet, konkret: der Tatsache, dass laut SächsSchulG im Herbst 2021 von Seiten des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus im Landtag über die Entwicklung der Einrichtung von Kooperationsverbünden zu berichten ist und dass hierfür ein zweieinhalbjähriger Vorlauf des Aufbaus, der Erprobung und der Vorbereitung der Berichterstattung vonnöten ist. Diese Phase soll durch einen externen Partner begleitet und unterstützt werden, was bedeutet, dass das Heft des Handelns und die Verantwortung für den Gesamtprozess bei der Schulaufsicht liegt und der externe Partner begleitende Kompetenzen haben muss, die einen Mehrwert bringen, so z. B.: Kompetenzen in Moderation, Veranstaltungsorganisation, Organisationsentwicklung, Analyse, Fortbildung, Evaluation u. a. Es geht aber nicht nur um die Kompetenzen an sich. Für die Einbindung externer Partner spricht – unter der Voraussetzung, dass sie mit dem Handlungsfeld vertraut sind – dass sie als Dienstleister flexibler, als es der Behördenalltag in der Regel zulässt, agieren können und zudem auf ein Umfeld an Ressourcen zugreifen können, welches ein sehr effizientes Vorgehen ermöglicht. Beispielhaft sei nur erwähnt: Wenn es sinnvoll ist – wie in diesem Fall – eine qualitative Interviewstudie durchzuführen, dann benötigt man aus dem Stehgreif qualitative Sozialforscher, Interviewer und Transkriptoren, die ihr Handwerk verstehen und sich auf die Rhythmen von Projektarbeit einlassen können.

  • Talenteschmiede plus

    von 2015 bis 2017 gemeinsam mit dem Lausitz Matrix e.V. das BMBF‐ Projekt Jobstarter Plus / „Talenteschmiede plus" im Rahmen des Bundesprogramms "Jobstarter plus" zur Förderung der Kompetenzentwicklung bei Azubis

    Das Projekt „Talenteschmiede plus“ wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert und ist erfolgreich im Jahr 2017 abgeschlossen worden. Es unterstützte Ausbildungsbetriebe in der Oberlausitz. In den drei Jahren von 2015 bis 2017 entstand ein regionales Ausbildungsnetzwerk. Vor allem kleine und mittlere Betriebe bekamen Unterstützung bei der Vermarktung und Besetzung ihrer Ausbildungsplätze. Damit Unternehmen auch Jugendliche mit schlechteren Seite 14/18 Startvoraussetzungen erfolgreich ausbilden, hat das das Projektteam in Kooperation mit Kammern, Arbeitsagentur, Jobcenter sowie den Berufsschulen und weiteren Partnern eine tragfähige Unterstützerstruktur aufgebaut. Um eine Förderung bei JOBSTARTER plus hatten sich nach Aussagen des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Rachel bundesweit 271 Projekte beworben. 51 bekamen den Zuschlag, davon drei aus Sachsen. Besonders interessant war das Coaching‐Modell Patenmodell „Azubis für Azubis": Leistungsstarke Auszubildende hatten Lernpatenschaften für Jugendliche mit Schwierigkeiten in der Ausbildung übernommen. Das Projekt wurde mit der HSZG initiiert und evaluiert. Der Projektbericht wurde von Prof. Dr. Matthias Schmidt und Mike Altmann verfasst und beim BMBF eingereicht.

    Ein TV-Bericht stellt das Projekt vor: https://www.youtube.com/watch?v=Y6_AW5vQVX8

    fis.hszg.de/843.html

  • Gesundheit und Arbeitsfähigkeit des pädagogischen Personals in Kindertageseinrichtungen

    Projektleitung: Frau Prof. Andrea Eckhardt & Herr Prof. Matthias Schmidt / Fördermittelgeber: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst / Sächsische Aufbaubank

    Im Projekt werden die aktuelle Gesundheitslage und bestehenden Arbeitsbedingungen pädagogischer Fachkräfte in (ostsächsischen) Kindergärten erforscht. Daraus sollen Maßnahmen für die Entwicklung und Gestaltung der Arbeitsbedingungen in Kindergärten abgeleitet werden. Ungünstige strukturelle Rahmenbedingungen wirken sich negativ auf die Arbeitsfähigkeit des pädagogischen Personals aus. Hier liegt das besondere Interesse an den Stressoren aber auch Ressourcen der täglichen Arbeitsbewältigung. Parallel wird nach aktuellen Publikationen in der Fachpresse gesucht, um die aktuellste Datengrundlage einzubeziehen. Grundlage für die Qualität stellen die Anforderungen an Scoping Reviews dar (BAUA, 2014). Mittelfristiges Ziel der Themenbearbeitung ist es, die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Mindeststandards Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu prüfen, aber auch darüber hinausgehende Ansätze für Präventionsprogramme zum Gesundheitsschutz von Erziehern zu entwickeln.

    fis.hszg.de/gesundheit-und-arbeitsfaehigkeit-des-paedagogischen-personals-in-kindertageseinrichtungen.html